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Sportgericht

Spiel gegen U21 des 1.FC Köln wird vom Sportgericht mit 2:0 für die SG 09 gewertet

Das Sportgericht des WDFV hat den Verein in Kenntnis gesetzt, dass die Partie vom 18.03.2023 in erster Instanz mit 2:0 für die SG Wattenscheid 09 gewertet wird und die drei Punkte aus der Partie somit an die Lohrheidestraße gehen.
 
„Wir sind froh und finden das Urteil, welches unseres Erachtens das einzig mögliche war, als angemessen und gerecht. Wir wurden direkt benachteiligt, denn zwei der vier betreffenden Spieler waren am Siegtreffer beteiligt“, so Sportvorstand Christian Pozo y Tamayo
 
Vorausgegangen war ein Einspruch des Vereins über einen Wechselfehler der Kölner U21, der verursachte, dass zeitgleich vier Spieler auf dem Feld über 23 Jahre waren. In dieser Phase fiel auch der 2:3-Siegtreffer des FC.
 
Somit folgte das Sportgericht dem Einspruch der SG 09.