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Verbandssportgericht wertet abgebrochene Partie mit 2:0 für Wattenscheid

Über den Spielabbruch des Auswärtsspiels beim SV Schermbeck verhandelte heute das Sportgericht.
 
Vor wenigen Minuten fiel die Entscheidung in Kaiserau: Das Spiel wird mit 2:0 Toren und drei Punkten für die SGW gewertet!
Damit stellte das Sportgericht fest: Die Gastgeber haben den Abbruch durch ihr Verhalten nach den Vorfällen in der Nachspielzeit verschuldet. Die Folge ist eine empfindliche vierstellige Geldstrafe.
 
Gleichzeitig wird die SGW zu einer Geldstrafe von 1.800€ wegen dem Werfen der Pyrotechnik verurteilt. Die SG 09 verurteilt den Vorfall an dieser Stelle noch einmal aufs Schärfste!
Nun ist klar: Die letzen beiden Spiele für unsere Mannschaft könnten nicht nur den Aufstieg bedeuten, sondern sogar noch mehr. Auf geht’s 09er! 180 Minuten, 100% Einsatz!